„Pro Köln“ weiter im Verfassungsschutz-Bericht
redok
04.12.2007
Düsseldorf. Bereits zum zweiten Mal hat die Organisation „Pro Köln“ eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen das Land Nordrhein-Westfalen verloren. Die Gruppe wollte erreichen, dass sie aus den Verfassungsschutz-Berichten des Landesinnenministeriums für die Jahre 2005 und 2006 gestrichen wird. Dort ist „Pro Köln“ unter der Rubrik „Rechtsextremismus“ aufgeführt.
Am 21.10.2005 hatte „Pro Köln“ ein erstes Verfahren vor dem VG Düsseldorf verloren, mit dem sie gegen die VS-Berichte der Jahre 2002 bis 2004 vorgehen wollte. Weil dort ebenfalls Passagen über die Gruppe enthalten waren, wollte sie die weitere Verbreitung der Berichte untersagen lassen, bevor nicht die entsprechenden Abschnitte entfernt würden. Darüber hinaus sollte im nächsten Bericht für das Jahr 2005 eine „Richtigstellung“ erfolgen und das Land sollte verpflichtet werden, die Gruppe nicht mehr nachrichtendienstlich zu beobachten.
Das VG Düsseldorf wies die Klage jedoch zurück. Die veröffentlichten Äußerungen von „Pro Köln“ begründeten nach Auffassung des Gerichts den Verdacht für die Zielsetzung, tragende Strukturprinzipien der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung, zum Beispiel die Achtung der Menschenwürde aller Teile der Bevölkerung, zu beseitigen
oder außer Geltung zu setzen. Insbesondere die Äußerungen zu Ausländern sah das VG solche Anhaltspunkte: „Gerade bei einer Gesamtbetrachtung der Äußerungen stellt die Klägerin Ausländer allgemein und pauschal als Ursache für Arbeitslosigkeit, Kriminalität, Absenkung des Bildungsniveaus etc. dar und beschreibt sie allgemein als grundsätzlich nicht integrierbar.“
Daraufhin beantragte „Pro Köln“ die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster. Das OVG wies jedoch am 24.05.2007 den Antrag ab und bestätigte damit die Rechtmäßigkeit der Aufnahme von „Pro Köln“ in die VS-Berichte.
Heute ging es in mündlicher Verhandlung wieder vor dem VG Düsseldorf um die neueren VS-Berichte für die Jahre 2005 und 2006. Wie schon im ersten Verfahren wollte die Gruppe das Land verurteilt wissen, die Verbreitung der Berichte zu unterlassen, wenn nicht zuvor die Passagen über sie entfernt oder unleserlich gemacht worden sind; auch eine „Richtigstellung“ sollte im nächsten Bericht erzwungen werden.
Doch wie schon beim ersten Versuch scheiterte „Pro Köln“ an den Düsseldorfern. Die Publikationen der Klägerin enthielten unter anderem „Äußerungen, die bei einer Gesamtbetrachtung darauf zielten, Ausländer vor allem muslimischer Herkunft pauschal wegen ihrer Abstammung und Religionszugehörigkeit herabzusetzen und auszugrenzen“, so teilte das VG heute zu den Urteilsgründen mit.
Gegen das Urteil kann die Gruppe nun wiederum die Zulassung der Berufung beim OVG beantragen.
Die in Köln entstandene Gruppe um Manfred Rouhs (früher Mitglied bei NPD, „Deutsche Liga für Volk und Heimat“ sowie „Republikaner“) und den Rechtsanwalt Markus Beisicht hat mittlerweile mit „Pro Deutschland“ und „Pro NRW“ Anstrengungen unternommen, über den örtlichen Rahmen hinaus tätig zu werden. Seit einiger Zeit arbeitet sie freundschaftlich mit dem belgischen „Vlaams Belang“ und der FPÖ (Freiheitliche Partei Österreichs) zusammen. Nach außen lehnt sie zwar Kontakte zu neonazistischen Kreisen und der NPD strikt ab, in der Praxis ist es jedoch mit der Abgrenzung nicht so weit her: so nahm etwa „Pro NRW“ im August den Solinger Holocaustleugner Günther Kissel auf, und bei sogenannten „Dienstagsgesprächen“ des Rechtsextremisten Hans-Ulrich Pieper in Köln und Dormagen machten sich führende Pro-Kölner auf den Weg, um mit den führenden NPD-Männern Holger Apfel oder Andreas Molau ins Gespräch zu kommen.